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Rechtliches Warndreieck und Rettungsweste in Frankreich Pflicht    

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Autor / Nachricht
legrandalex 
Gast


  
Verfasst am:
16.01.2016
09:11 Uhr

0,32 Min

Guten Morgen,

gerade habe ich einen Artikel gelesen und dabei war zu verstehen, dass wie beim Auto, man muss lediglich die Warnweste dabei haben. Tragen muss man diese nur bei gefährlichen Situation ... wenn man wegen Unfall abgestiegen ist also.
(spricht nicht mehr nachts tragen)

... also wie Karl sagt :


Gelb ist hässlich, es passt zu nichts anderes ... aber es kann dein Leben retten ...
Xavier
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ralfh 
User

Seit: 20.07.2014
Wohnort: Berlin-Weißensee
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Beiträge: 52  
Verfasst am:
18.01.2016
11:02 Uhr

0,47 Min

Ich habe heute vom ADAC eine Antwort erhalten:

Zitat:
Sehr geehrter Herr Hilgenstock,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider sind wir bezüglich der Mitführpflicht vom französischen Partnerclub zunächst falsch informiert worden. Auf Rückfrage hin ist uns mittlerweile bestätigt worden, dass am 01.01,2016 in Frankreich für Motorradfahrer nun doch keine Pflicht zum Mitführen eines Warndreiecks eingeführt wurde. Ursprünglich war dies zwar geplant, man hat sich jedoch dann bezüglich dieses Punkts, aus nachvollziehbaren Gründen, gegen die Umsetzung entschieden. Selbstverständlich haben wir unsere Informationen hierzu inzwischen angepasst.

Wir wünschen gute Fahrt!


Mit freundlichen Grüßen



Die Info auf der Webseite wurde auch korrigiert.
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