Autor / Nachricht |
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Wolfhardt ✦
Topuser
Seit: 06.03.2017 Wohnort: Berlin
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Beiträge: 226 |
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Verfasst am: 29.03.2017 08:26 Uhr |
0,38 Min |
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Hallo Zusammen.
Am letzten Wochenende hatte ich bemerkt, daß mein Hinterreifen Luft verliert und als Ursache einen in der Lauffläche eingefahrenen Nagel diagnostiziert.
Ich habe den Schaden mittels meines Reparatursets von Touratech repariert und der schlauchlose Reifen hält den Druck.
Da das Profil nun nach 14000 km ohnehin an der unteren Nutzungsgrenze ist, habe ich gestern einen neuen Satz bestellt, der soeben (der Händler rief mich eben an) eingetroffen ist.
Mich interessiert aber Eure Meinung zu dem Thema "reparierte Reifen".
Wie Lange sollte / kann / darf man Eurer Meinung mit reparierten Reifen fahren? _________________ Don't drink and drive! |
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Gatower ✦
Topuser
Seit: 10.04.2015 Wohnort: Spandau
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Beiträge: 1105 |
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Verfasst am: 29.03.2017 09:36 Uhr |
0,09 Min |
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Hallo Rolf,
das ist eine echte Gewissensfrage
Schau mal hier im Nachbarforum
LINK _________________ Christian
Genitiv ins Wasser denn Dativ |
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Ron ✦✦✦✦
Moderator
Forums-Sponsor Tourguide
Seit: 07.01.2007 Wohnort: Ofenstadt Velten
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Beiträge: 5526 |
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Verfasst am: 29.03.2017 10:11 Uhr |
0,70 Min |
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Schau mal auf die Verpackung des Reparatur-Sets. Dort müsste ein deutlicher Hinweis sein, dass eine "Reparatur" ausschließlich der direkten Anfahrt einer Werkstatt dienen darf.
Diese kurze Weiterfahrt mit beschädigtem Reifen ist durch § 17 StVZO gedeckt, weil eine Betriebserlaubnis nur im Ausnahmefall "sofort" entzogen werden soll, wenn irgendein Teil nicht den Vorschriften entspricht. Aber mit der dauerhaften Nutzung eines defekten Reifens riskierst Du die ABE und vor allem Deinen Versicherungsschutz.
In erster Linie entscheidet der Reifenhersteller darüber, ob ein Reifen instand gesetzt werden darf. So gibt es z. B. die LKW-Reifen, die ausdrücklich "nachgeschnitzt" werden dürfen. Und ich könnte mir vorstellen, dass man auch ein Loch reparieren kann. Das müsste aber zumindest vulkanisert werden und anschließend geprüft werden. Alles Dinge, die nur in einer Werkstatt stattfinden können. Und diese Werkstatt wird wahrscheinlich auch eine Erlaubnis des Herstellers benötigen. Die Reparatursets "verkleben" nur.
Also lange Rede - kurzer Sinn: schmeiß' die Dinger weg.
Gruß Ron _________________ Wer nicht gelebt hat, der kann auch nicht sterben.
www.RonGS.de |
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stevesan ✦
Topuser
Tourguide
Seit: 16.04.2015 Wohnort: Falkensee
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Beiträge: 320 |
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Verfasst am: 29.03.2017 10:12 Uhr |
0,40 Min |
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Ich hab meinen Reifen auch schon "geflickt", allerdings mit Reifenpilot und hab ihn anschließend noch abgefahren.
Alle Hersteller solcher Flickutensilien schreiben auf die Verpackung, dass es lediglich eine Notreparatur ist. Aber das müssen sie ja auch, da sie ja schließlich nicht für eventuelle Folgeschäden aufkommen wollen.
Christian hat schon recht, es ist eine Glaubensfrage und wird hier sicherlich eine ähnliche Diskussion auslösen, wie in jedem anderen Forum auch
Ich selbst habe aber noch nie gehört oder gelesen, dass jemandem der Reifen nach einer Reparatur um die Ohren geflogen wäre _________________ Stefan
Immer 'ne handbreit Luft unter'm Vorderrad |
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Gatower ✦
Topuser
Seit: 10.04.2015 Wohnort: Spandau
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Beiträge: 1105 |
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Verfasst am: 29.03.2017 11:00 Uhr |
0,32 Min |
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Stefan hat Recht.... Ron hat StVZO-Recht ...
Und ja es gibt kilometerlange Freds dazu
Wir waren Himmelfahrt 2015 im Harz und dort hatte sich ein Kumpel eine M8 in den HR seiner Guzzi geschraubt.
Erst mit dem RepSet Knubbel rein Hmmm nicht dicht....
Dann zur nächsten Tanke und noch ne Pulle Reifenpilot.
Er ist damit noch ganz entspannt mit uns das WE weitergefahren (bis nach B).
Dann hat er sich eine neue Pelle besorgt (ganz entspannt) und raufziehen lassen. _________________ Christian
Genitiv ins Wasser denn Dativ |
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Petboe ✦
User
Seit: 01.01.2017 Wohnort: Berlin
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Beiträge: 27 |
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Verfasst am: 29.03.2017 13:38 Uhr |
0,18 Min |
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Hallo,
hatte das Problem letztes Jahr.
Ich habe den Reifen sofort getauscht, mir persönlich ist das Risiko zu hoch gewesen. Mein Reifenhändler habe ich nach Reparatur gefragt und ser sagte mir das er keine Reparaturen vornimmt. Zu großes Risiko.
Gruß, Peter _________________ Bremsen ist die Umwandlung wertvoller Bewegungsenergie in sinnlose Wärme. |
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My Lady ✦✦
Topuser
Seit: 07.06.2009 Wohnort: Berliner Norden
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Beiträge: 299 |
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Verfasst am: 29.03.2017 15:18 Uhr |
0,20 Min |
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Hallo,
ich hatte mir im Urlaub einen Nagel eingefahren und den Reifen bei BMW reparieren lassen. Habe ihn dann noch bis zuletzt abgefahren ohne Probleme.
Schließlich geht es aber um deine Gesundheit, da sind Experimente total unangebracht. Lieber was Neues und dann mit gutem Gewissen fahren.
LG Bianca _________________ Ob eine schwarze Katze Unglück bringt hängt davon ab, ob man ein Mensch ist oder eine Maus. |
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Jörg Bandit 1200 ✦✦✦
Topuser
Seit: 20.06.2011 Wohnort: Berlin, Reinickendorf
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Beiträge: 657 |
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Verfasst am: 29.03.2017 15:29 Uhr |
0,25 Min |
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Es ist ja vielleicht etwas makaber und hört sich ein wenig drastisch an, aber lange Rede kurzer Sinn, die Gleichung geht ziemlich eindeutig für einen neuen Reifen aus, ca. 150-200 €, auf der anderen Seite steht ein Arm, ein Bein oder gar ein oder mehrere Menschenleben, wenn die Reparatur nicht hält.
Mit besten Grüßen vom Bandit Jörg _________________ Der Weg ist das Ziel und die Bergstraßen das Salz in der Bikersuppe. |
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Wolfhardt ✦
Topuser
Seit: 06.03.2017 Wohnort: Berlin
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Beiträge: 226 |
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Verfasst am: 30.03.2017 12:51 Uhr |
0,20 Min |
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Vielen Dank für Eure Meinungen zum Thema Reifenreparatur, die wie erwartet hier weit auseinander gehen.
Aber ich hatte ja eingangs schon erwähnt, dass meine Reifen nach 14000 km Laufleistung ohnehin nur noch Mindestprofiltiefe haben.
Der neue Reifensatz wird am Montag den 3. April montiert.
Dann ist alles wieder im sicheren Bereich. _________________ Don't drink and drive! |
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stevesan ✦
Topuser
Tourguide
Seit: 16.04.2015 Wohnort: Falkensee
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Beiträge: 320 |
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Verfasst am: 30.03.2017 14:03 Uhr |
0,33 Min |
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Um der Richtigkeit Willen muss ich Ron hier widersprechen ...
Die richtige Rechtsnorm ist hier die FZV (Fahrzeug Zulassungsverordnung), quasi der Rechtsnachfolger der StVZO, da sich § 17 StVZO nur auf Fahrtzeuge bezieht, welche nicht in den Bereich der FZV fallen.
Da unsere Motorräder aber Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h sind ist dies nicht der Fall.
Somit wäre hier der § 5 FZV maßgeblich, welcher aber nach meinem Wissensstand noch nie für einen geflickten Reifen angewendet wurde. _________________ Stefan
Immer 'ne handbreit Luft unter'm Vorderrad |
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Ron ✦✦✦✦
Moderator
Forums-Sponsor Tourguide
Seit: 07.01.2007 Wohnort: Ofenstadt Velten
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Beiträge: 5526 |
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Verfasst am: 30.03.2017 14:45 Uhr |
0,46 Min |
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Aaaahhhh ... ich liebe diese Dispute.
Ist ehrlich gemeint, denn sie bringen uns voran.
Die FZV regelt die Zulassung eines Fahrzeugs, also z. B. die Erteilung eines Kennzeichens. Die StVZO gilt weiterhin mit allen ihren Bestandteilen. Par. 5 FZV nimmt sogar Bezug auf sie und stellt klar, dass ein KfZ gar nicht erst zugelassen werden darf, wenn es nicht der StVZO entspricht. Und die Frage ist tatsächlich spannend, ob ein kaputter Reifen zur Versagung der Zulassung führen würde. Ich glaube schon. Nur wird der Antragsteller einen Teufel tun, das zu erzählen.
Also wie gesagt: ich glaube, dass ein dauerhaft gefahrener defekter Reifen die ABE erlöschen lässt.
Gruß Ron _________________ Wer nicht gelebt hat, der kann auch nicht sterben.
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Wolfhardt ✦
Topuser
Seit: 06.03.2017 Wohnort: Berlin
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Beiträge: 226 |
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Verfasst am: 30.03.2017 14:52 Uhr |
0,19 Min |
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Laut Richtlinien zur Instandsetzung von Luftreifen:
http://www.hofdmann.de/docs/Richtlinie-fuer-die-Instandsetzung-von-Luftreifen-doc_3.pdf
---Zitat:
Kraftradreifen
An Kraftradreifen sind Reparaturen von Stichverletzungen
bis höchstens 6 mm Schadensausdehnung
im Laufflächenbereich mittels Kombireparaturkörper
zulässig. Andere Reifenreparaturen außerhalb des
Laufflächenbereichs sind an Kraftradreifen unzulässig.
--- Zitat-Ende. _________________ Don't drink and drive! |
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Ron ✦✦✦✦
Moderator
Forums-Sponsor Tourguide
Seit: 07.01.2007 Wohnort: Ofenstadt Velten
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Beiträge: 5526 |
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Verfasst am: 30.03.2017 15:09 Uhr |
0,14 Min |
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Na also. Endlich eine gute Quelle. Aber Achtung: die Richtlinie gilt für Fachwerkstätten. Der Kombireparaturträger ist ein vulkanisiertes Element. Also das Notfallkit nur für die Fahrt zur Werkstatt!
Gruß Ron _________________ Wer nicht gelebt hat, der kann auch nicht sterben.
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Wolfhardt ✦
Topuser
Seit: 06.03.2017 Wohnort: Berlin
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Beiträge: 226 |
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Verfasst am: 31.03.2017 10:17 Uhr |
0,45 Min |
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Ich habe nochmal in den oben angeführten Richtlinien zur Reparatur von Luftreifen nachgesehen, ob es dort eine Definition für den erwähnten Kombireparaturträger gibt.
Und ich bin fündig geworden:
---Zitat:
Reparaturmittel
Kombireparaturmittel
Reparaturkörper, bestehend aus Lochkanalfüllung und
Reparaturpflaster
Reparaturpflaster
Flächenartiger, in seinen Abmessungen und für seinen
Verwendungsbereich geeigneter Reparaturkörper
---Zitat-Ende.
Somit ist mein Reifen fachgerecht und legitim repariert.
Mein "Kombireparaturkörper" ist aus dem Touratech-Set und entspricht obiger Definition. Der Durchmesser der Schadensstelle war geringer als 6mm und auf der Lauffläche befindlich. _________________ Don't drink and drive! |
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Ron ✦✦✦✦
Moderator
Forums-Sponsor Tourguide
Seit: 07.01.2007 Wohnort: Ofenstadt Velten
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Beiträge: 5526 |
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Verfasst am: 31.03.2017 11:37 Uhr |
0,15 Min |
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Was steht denn nun auf der Verpackung? Das wäre ausschlaggebend. Denn als Privatmann ist man noch immer keine Fachwerkstatt und nur für die gilt die zitierte Richtlinie. Aber jeder wie er's mag.
Gruß Ron _________________ Wer nicht gelebt hat, der kann auch nicht sterben.
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