Ja ... denn wenn wir unterwegs sind und wir gezielt uns selbst aufnehmen wollen, dann ist das nicht mehr "anlasslos". Zugegeben dieses Argument ist schwach. Aber immerhin unterscheiden wir uns so von den reinen Dashcam-Filmern.
Der zugrunde liegende Fall wurde "leider" eingestellt. Ich warte schon lange darauf, dass mal ein substanzielles Urteil zu den Gesichtern gefällt wird. Darauf müssten wir dann wirklich reagieren. Denn immerhin: wenn ich richtig mitgezählt habe, dann ist das Thema "Kennzeichen" viermal erwähnt worden. Und in diesem Punkt sind wir ja nun wirklich sauber.
Gruß Ron _________________ Wer nicht gelebt hat, der kann auch nicht sterben.
In dem Artikel ist immer von Videomaterial die Rede, wir machen hauptsächlich Fotos. Ein wesentlicher Unterschied (bis auf die Kennzeichen) ?
Stimmt Gerald, aber der eine oder andere fährt ja auch mal alleine durch die Gegend
Und deshalb habe ich das mal hier als "INFO" eingestellt.
Dies war mir bis dato auch nicht so bekannt.
Denke mal an die Diskussionen, die es zum Thema "Drohnen" gibt. _________________ Christian
Genitiv ins Wasser denn Dativ
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Anmeldedatum: 23.07.2016 Beiträge: 83 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 28.07.2017 10:17 Uhr Titel:
Lesezeit: 0,24 Min
Hallo Zusammen,
ich denke, dass alle Mitfahrer bei unseren Touren wissen, dass Aufnahmen gemacht werden, somit kommt ja ein "ungewollt" nicht zum Tragen.
Ich für meinen Teil finde es schön, die Tour durch den Bericht mit den Bildern (Videos) Revue passieren zulassen.Unserem Fall ist meiner Meinung nach also nicht mit dem geschilderten vergleichbar.
Mit "ungewollt" waren nicht wir gemeint. Dass jeder von uns fotografiert werden darf und diese Bilder veröffentlicht werden dürfen, ist klar in unseren Forenregeln definiert. Und weil wir uns mit den Actioncams gegenseitig knipsen wollen, sind diese Aufnahmen eben nicht anlasslos. Aber die Frage ist, ob wir verpflichtet wären fremde Leute, die zufällig auf den Bildern sind, unkenntlich zu machen, so wie wir es mit den KfZ-Kennzeichen machen. Ich finde, dass es da schon noch einen Unterschied gibt. Denn im Gegensatz zu einem Gesicht ist ein Kennzeichen sehr leicht zu identifizieren. Aber da könnten die Richter anderer Meinung sein. Deshalb warte ich auf ein entsprechendes Urteil. Wenn es so kommt wie ich es befürchte, dann werden wir hier in Zukunft eben auch fremde Gesichter "ausmalen" müssen.
Gruß Ron _________________ Wer nicht gelebt hat, der kann auch nicht sterben.