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Rechtliches Autoaufbruch in Sammel-Tiefgarage    

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Autor / Nachricht
JöTie 
Topuser

Seit: 13.10.2008
Wohnort: Pichelsdorf
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Beiträge: 587  
Verfasst am:
21.03.2010
17:27 Uhr

0,37 Min

Hallo Zusammen,

mein Auto stand für längere Zeit, unbenutzt in einer Sammel-Tiefgarage.
Heute mußte ich leider feststellen, dass die Seitenscheibe links eingeschlagen und mein Radio geklaut wurde.
Diese Sammelgarage ist eigentlich nur den Stellplatzmietern zugänglich. Seit ca einer Woche ist ein Rolltor defekt und steht 24h/Tag offen.

Hier meine Frage:
Kann / Könnte man den Vermieter wegen Begünstigung einer Straftat belangen?
Ich muß schließlich 150€ Selbstbeteiligung löhnen...

Evil or Very Mad

Viele Grüße

Jörg

P.S Ein Dieb hat sich verletzt, hoffentlich holt er sich ne Blutvergiftung !!!
_________________
Elektronik funktioniert mit Rauch. Wenn der draußen ist funktioniert nichts mehr.
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Ron ✦✦✦✦
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Seit: 07.01.2007
Wohnort: Ofenstadt Velten
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Beiträge: 5526  
Verfasst am:
21.03.2010
20:15 Uhr

0,58 Min

Hi Jörg,

mit dieser Frage habe ich mich auch schon sehr eingehend
beschäftigt. Aber eher aus anderem Interesse (ich vermiete
solche Stellplätze). Wink

Ich glaube, daß Du mit den zwei folgenden Aspekten Glück
haben könntest: zunächst schau' mal in Deinen Mietvertrag.
Wenn dort nicht ein ausdrücklicher Haftungsausschluß ge-
regelt ist, könntest Du dort ansetzen.

Andererseits ist die Frage von Interesse, ob der Vermieter
schuldhaft die Dauer des offenstehenden Tores verlängert
hat. Zum Beispiel wenn er nicht umgehend tätig geworden
ist, als er von dem Defekt erfuhr. Also muss die Frage
geklärt werden, wann hat er die Information bekommen
und wann hat er reagiert.

Grundsätzlich kann er zum Schadenersatz nur verdonnert
werden, wenn er unmittelbar eine (Teil-) "Schuld" trägt oder
den Schaden hätte abwenden- oder minimieren können.

Gruß Ron Winken
_________________
Wer nicht gelebt hat, der kann auch nicht sterben.

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